Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zuletzt aktualisiert: 11. November 2025
Complir ApS
Flæsketorvet 68, 1, 1711, Kopenhagen, Dänemark
USt-IdNr.: DK 44942003
1. Vereinbarung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen umreißen die Bedingungen, unter denen Complir ApS seine Plattform und Dienstleistungen lizenziert.
Die vollständige Vereinbarung besteht aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allen zusätzlichen Vereinbarungen, die ausdrücklich zwischen den Parteien geschlossen werden. Die Vereinbarung wird bindend, sobald beide Parteien sie unterzeichnet oder anderweitig schriftlich bestätigt haben.
Wenn Sie die Plattform unter einer kostenlosen Lizenz nutzen, unterliegt Ihr Zugang und die Nutzung ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
In Fällen, in denen Konflikte auftreten oder Unklarheiten zwischen diesen Bedingungen und einer schriftlichen Vereinbarung bestehen, haben die Bedingungen der schriftlichen Vereinbarung Vorrang.
Alle spezifischen Bedingungen, die von Ihnen oder Ihrer Organisation angefordert werden, gelten nur, wenn Complir ApS ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Definitionen
Vereinbarung: Die Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer, wie in der schriftlichen Vereinbarung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegt.
Lizenzgeber: Complir ApS.
Lizenznehmer: Die rechtliche Einheit oder Organisation, die mit dem Lizenzgeber eine Vereinbarung zur Nutzung der Plattform eingeht.
Parteien: Der Lizenzgeber und der Lizenznehmer gemeinsam.
Benutzer: Personen, die vom Lizenznehmer autorisiert sind, auf die Plattform zuzugreifen und sie zu nutzen.
Plattform: Die Complir-Plattform, einschließlich KI-Tools, Dashboards, APIs und anderer verwandter Dienstleistungen.
Eingabe: Alle Daten, Dateien, Dokumente oder andere Inhalte, die vom Lizenznehmer oder Benutzern an die Plattform übermittelt oder hochgeladen werden.
Ausgabe: Ergebnisse, Erkenntnisse oder andere Inhalte, die von der Plattform basierend auf der Eingabe generiert werden.
Lizenzgebühr: Die laufende Zahlung, die der Lizenznehmer an den Lizenzgeber für den Zugang zur Plattform leistet.
Lizenzzeitraum: Der Zeitraum, in dem der Lizenznehmer den Zugang zur Plattform erworben hat, wie in der Vereinbarung festgelegt.
Nutzungsrechte: Die dem Lizenznehmer im Rahmen der Vereinbarung eingeräumten Rechte zur Nutzung der Plattform.
3. Nutzung der Plattform
3.1 Geltungsbereich der Nutzungsrechte
3.1.1 Mit Abschluss der Vereinbarung und Zahlung der Lizenzgebühr erwirbt der Lizenznehmer das nicht-exklusive, nicht übertragbare und widerrufbare Recht, die Plattform gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu nutzen.
3.1.2 Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die Nutzung der Plattform durch den Lizenznehmer zu überwachen, um die Einhaltung der Vereinbarung zu gewährleisten, einschließlich der Durchführung von Nutzungsprüfungen.
3.1.3 Benutzer dürfen die Plattform nur im Rahmen der Autorisierung durch den Lizenznehmer nutzen, innerhalb des Umfangs der Vereinbarung und ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Lizenznehmers.
3.1.4 Kostenloser Zugang zur Plattform ist, falls zutreffend, diesen Bedingungen und ist in dem vom Lizenzgeber definierten Umfang beschränkt.
3.2 Kompatibilität
3.2.1 Der Lizenznehmer ist verantwortlich dafür, dass er die geeignete Browsersoftware installiert hat, um auf die Plattform zuzugreifen und sie zu nutzen. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Leistung und Funktionalität der Plattform durch die Wahl der Browsersoftware und die Qualität der Internetverbindung beeinflusst werden kann.
3.3 Benutzerzugriff
3.3.1 Der Benutzerzugriff ist persönlich und nicht übertragbar. Jeder Benutzer muss seine eigenen einzigartigen Anmeldedaten verwenden, die nicht geteilt oder von jemand anderem verwendet werden dürfen.
3.3.2 Mit Abschluss der Vereinbarung erhält der Lizenznehmer eine Einladung zur Erstellung eines administrativen Benutzerkontos (der „Administrator“). Der Administrator hat die Möglichkeit, zusätzliche Benutzer innerhalb der vereinbarten Grenzen einzuladen.
3.3.3 Der Lizenznehmer ist verantwortlich dafür, dass nur autorisierte Benutzer Zugriff auf die Plattform haben, und verwaltet die Benutzerkonten, einschließlich des Entzugs des Zugriffs, wenn ein Benutzer ihn nicht mehr benötigt oder nicht mehr mit der Organisation des Lizenznehmers verbunden ist.
3.3.4 Der Lizenznehmer ist berechtigt, Benutzerkonten bis zur im Vertrag festgelegten Anzahl zu erstellen. Wenn zusätzliche Benutzerkonten über diese vereinbarte Grenze hinaus erforderlich sind, müssen die Parteien eine aktualisierte Vereinbarung aushandeln, die eine Anpassung der Lizenzgebühr beinhalten kann.
3.3.5 Die Lizenzgebühr basiert auf einem Festpreis und variiert nicht mit der Anzahl der Benutzer, sofern die Anzahl der Benutzerkonten innerhalb der vereinbarten Grenze bleibt. Das Erstellen von Benutzerkonten, die die vereinbarte Grenze erheblich überschreiten, ohne vorherige Genehmigung, kann dazu führen, dass der Lizenzgeber eine Überprüfung und ein aktualisiertes Gebührenmodell vorschlägt.
3.3.6 Der Lizenznehmer ist verantwortlich für die Überwachung der Anzahl aktiver Benutzerkonten und die Benachrichtigung des Lizenzgebers über etwaige Anpassungsbedarfe der vereinbarten Grenze.
3.4 Einhaltung der Nutzungsbedingungen
3.4.1 Der Lizenznehmer ist verantwortlich dafür, dass alle Benutzer über diese Nutzungsbedingungen informiert sind und ihnen entsprechen. Der Lizenznehmer muss notwendige Maßnahmen ergreifen, um etwaige Verstöße von Benutzern zu adressieren und zu korrigieren.
4. Lizenzgebühren
4.1 Zahlung
4.1.1 Die Lizenzgebühr, wie in der Vereinbarung angegeben, ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig, es sei denn, es ist anders in der Rechnung angegeben.
4.1.2 Verspätete Zahlungen können zur Aussetzung des Zugangs zur Plattform führen. Zinsen werden gemäß den geltenden Gesetzen, einschließlich der EU-Richtlinie über Zahlungsverzug (2011/7/EU), falls relevant, berechnet.
4.1.3 Versäumnis von Zahlungen in der festgelegten Frist stellt einen Vertragsbruch dar und berechtigt den Lizenznehmer nicht zu Rückzahlungsansprüchen.
4.2 Änderungen der Lizenzgebühren
4.2.1 Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die Lizenzgebühr mit mindestens 30 Tagen schriftlicher Vorankündigung vor dem nächsten Lizenzzeitraum anzupassen.
4.3 Kostenloser Zugang
4.3.1 Wenn der Lizenznehmer die Plattform unter einer kostenlosen Lizenz nutzt, kann der Lizenzgeber den Zugang jederzeit ohne vorherige Ankündigung kündigen.
4.3.2 Alle während des kostenlosen Zugangs übermittelten Daten sind nach Beendigung des Zugangs nicht mehr zugänglich, es sei denn, es wird in der Datenschutzerklärung anders angegeben.
5. Nutzungseinschränkungen
5.1 Rechte des Lizenzgebers
5.1.1 Der Lizenzgeber oder Dritte, von denen der Lizenzgeber Rechte erhält, halten alle geistigen Eigentumsrechte an der Plattform.
5.1.2 Der Lizenznehmer und Benutzer sind davon ausgeschlossen, den Quellcode der Plattform zu erhalten oder darauf zuzugreifen. Dies umfasst jede Form von Reverse Engineering, Decompiling oder Deobfuscating, ganz oder teilweise.
5.1.3 Der Lizenznehmer darf keinen Teil der Plattform ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers ändern, verteilen oder replizieren.
5.1.4 Der Lizenznehmer darf keine Sicherheitsmechanismen, die in der Plattform implementiert sind, verletzen.
5.1.5 Der Lizenznehmer ist ausgeschlossen von der Verwendung von Informationen oder Daten von der Plattform, um gegen den Lizenzgeber in konkurrierenden kommerziellen Aktivitäten vorzugehen.
5.2 Rechte Dritter und rechtliche Compliance
5.2.1 Der Lizenzgeber beansprucht nicht das Eigentum an Daten Dritter, die in die Plattform integriert sind, sofern zutreffend.
5.2.2 Der Lizenznehmer muss sicherstellen, dass alle Daten, Dokumente oder andere Inhalte, die an die Plattform übermittelt werden, den Rechten an geistigem Eigentum Dritter und geltenden Gesetzen entsprechen.
5.2.3 Der Lizenznehmer ist verantwortlich für die Entfernung von Material, das an die Plattform hochgeladen wird, das gegen die Rechte Dritter verstößt oder gegen Gesetze verstößt.
5.2.4 Wenn der Lizenzgeber illegales oder schädliches Material identifiziert, das vom Lizenznehmer übermittelt wurde, behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, ein solches Material zu entfernen oder vorübergehend den Zugang auszusetzen.
5.3 Verstoß gegen Nutzungseinschränkungen
5.3.1 Jede Verletzung dieser Einschränkungen durch den Lizenznehmer oder Benutzer wird als wesentlicher Vertragsbruch gewertet und kann zur sofortigen Kündigung des Zugangs zur Plattform führen.
6. Updates und Wartung
6.1 Kontinuierliche Entwicklung
6.1.1 Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Plattform kontinuierlicher Entwicklung unterliegt und dass Updates, Verbesserungen oder Änderungen nach Ermessen des Lizenzgebers ohne vorherige Ankündigung umgesetzt werden können. Solche Updates stellen keinen Vertragsbruch dar.
6.2 Zeitpunkt von Updates
6.2.1 Der Lizenzgeber wird versuchen, Updates in Perioden mit geringer Nutzung zu planen, wo dies möglich ist, und kann bei signifikanten Updates eine Mitteilung geben, um die Störungen für den Lizenznehmer zu minimieren.
6.3 Auswirkungen von Updates
6.3.1 Updates oder Änderungen können Funktionalitäten der Plattform verändern oder verbessern. Diese Änderungen berechtigen den Lizenznehmer nicht zur Kündigung der Vereinbarung oder zur Forderung von Entschädigungen für wahrgenommene Verluste oder Unannehmlichkeiten.
7. Unterstützung
7.1 Verfügbarkeit der Unterstützung
7.1.1 Der Lizenznehmer hat Anspruch auf Unterstützung per E-Mail unter support@complir.io oder telefonisch unter +45 30 28 64 60 während der regulären Geschäftszeiten des Lizenzgebers.
7.2 Antwortzeiten
7.2.1 Der Lizenzgeber bemüht sich, Anfragen zum Support zeitnah zu bearbeiten. Die Antwortzeiten können je nach Komplexität des Problems variieren. Wenn keine sofortige Unterstützung bereitgestellt werden kann, erhält der Lizenznehmer einen geschätzten Zeitrahmen für die Lösung.
7.3 Haftungsausschluss für Dienstleistungen
7.3.1 Die Plattform wird auf einer „wie sie ist“ Basis lizenziert, und während der Lizenzgeber die Plattform kontinuierlich überwacht, werden keine Garantien hinsichtlich der Abwesenheit von Fehlern, Unterbrechungen oder anderen Unannehmlichkeiten gegeben. Der Lizenzgeber ist nicht verantwortlich für Ungenauigkeiten, die aus externen Datenquellen stammen oder Änderungen an solchen Quellen.
8. Haftung
8.1 Der Lizenzgeber haftet nicht für indirekte oder Folgeschäden, einschließlich Einkommensverlust, Daten- oder Geschäftschancen.
8.2 Die Haftung des Lizenzgebers ist auf die Lizenzgebühren beschränkt, die der Lizenznehmer in den 12 Monaten vor der Forderung gezahlt hat.
9. Höhere Gewalt
9.1 Haftungsausschluss
9.1.1 Keine Partei ist für Verzögerungen oder die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Vereinbarung verantwortlich, außer für Zahlungsverpflichtungen, wenn diese Verzögerungen oder Nichterfüllungen durch Umstände verursacht werden, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen (Höhere Gewalt).
9.2 Definition von Höherer Gewalt
9.2.1 Höhere Gewalt umfasst, ist jedoch nicht beschränkt auf, Naturkatastrophen (z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Tornados), Pandemien, Kriege, Terrorismus, zivile Unruhen, Arbeitskämpfe (z.B. Streiks, Aussperrungen), Regierungsaktionen, Störungen der Telekommunikation oder Internetdienste, Cyberangriffe (z.B. Ransomware, Phishing, Angriffe auf Lieferketten) oder andere Ereignisse, die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung nicht vorhersehbar waren.
9.3 Milderungsbemühungen
9.3.1 Die betroffene Partei muss wirtschaftlich angemessene Bemühungen unternehmen, um die Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt zu mildern und die Leistung so schnell wie möglich wieder aufzunehmen.
9.4 Andauernde Höhere Gewalt
9.4.1 Wenn das Ereignis höherer Gewalt die wesentliche Erfüllung der Vereinbarung für mehr als 30 Tage verhindert, kann jede Partei die Vereinbarung mit schriftlicher Mitteilung kündigen, ohne für Schäden haftbar gemacht zu werden.
10. Laufzeit und Kündigung
10.1 Die Vereinbarung bleibt für den festgelegten Lizenzzeitraum in Kraft und erneuert sich automatisch, es sei denn, eine der Parteien kündigt mit mindestens 30 Tagen schriftlicher Ankündigung vor der Erneuerung.
10.2 Der Lizenzgeber kann die Vereinbarung sofort kündigen, wenn der Lizenznehmer diese Bedingungen wesentlich verletzt, einschließlich unbefugter Nutzung der Plattform, Nichtzahlung oder Nichteinhaltung.
10.3 Jede Partei kann die Vereinbarung ohne Grund mit 30 Tagen schriftlicher Ankündigung vor Ablauf des Lizenzzeitraums kündigen.
10.4 Kündigungsmitteilungen müssen schriftlich an support@complir.io gesendet werden.
11. Rechte
11.1 Übertragung
11.1.1 Die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht an Dritte übertragen werden. Der Lizenzgeber kann jedoch seine Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit einer Unternehmensumstrukturierung, Fusion oder ähnlichem Ereignis ohne Zustimmung des Lizenznehmers übertragen, sofern dies den geltenden dänischen Gesetzen entspricht. Der Lizenzgeber wird den Lizenznehmer über solche Übertragungen informieren.
11.2 Eigentum an Daten und Ausgaben
11.2.1 Der Lizenzgeber beansprucht kein Eigentum an Eingaben oder Ausgaben, die vom Lizenznehmer über die Plattform eingegeben oder generiert werden.
11.2.2 Der Lizenzgeber kann anonymisierte und aggregierte Eingaben und Ausgaben für Analysen, Produktverbesserungen oder Forschungszwecke verwenden, sofern solche Nutzungen den Lizenznehmer, seine Benutzer oder eine Einzelperson nicht identifizieren.
11.2.3 Der Zugriff des Lizenzgebers auf Eingaben und Ausgaben ist auf Zwecke beschränkt, die für Support, Wartung, Sicherheit oder Produktverbesserung erforderlich sind. Ein solcher Zugriff wird auf autorisierte Mitarbeiter oder Auftragnehmer beschränkt und vertraulich behandelt.
11.3 Geistiges Eigentum
11.3.1 Alle geistigen Eigentumsrechte an der Plattform, einschließlich Software, Design und Funktionen, gehören dem Lizenzgeber oder seinen Lizenzgebern.
11.3.2 Dem Lizenznehmer wird eine nicht-exklusive, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Plattform gemäß der Vereinbarung gewährt. Der Lizenznehmer darf die Plattform nicht modifizieren, reverse-engineeren oder abgeleitete Werke auf Basis der Plattform ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers erstellen.
12. Änderung der Nutzungsbedingungen
12.1 Der Lizenzgeber kann diese Bedingungen jederzeit ändern. Änderungen treten 30 Tage nach Mitteilung in Kraft, sofern nicht anders angegeben.
12.2 Wenn der Lizenznehmer den Änderungen widerspricht, muss er den Lizenzgeber innerhalb von 14 Tagen schriftlich informieren. Das Versäumnis, zu widersprechen, bedeutet die Akzeptanz der Änderungen.
12.3 Wenn der Lizenznehmer widerspricht, kann der Lizenzgeber die Vereinbarung mit einer Mitteilung gemäß Abschnitt 10 kündigen.
13. Datenverarbeitung
13.1 Der Lizenzgeber verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den EU-Datenschutzgesetzen, einschließlich der DSGVO.
13.2 Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, um die Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu erfüllen, wie zum Beispiel den Zugang zur Plattform und verwandte Dienstleistungen bereitzustellen.
13.3 Der Lizenzgeber kann Drittanbieter verwenden, die durch Vereinbarungen verpflichtet sind, die DSGVO einzuhalten.
13.4 Der Lizenznehmer hat Rechte gemäß der DSGVO, einschließlich Zugang, Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten, wie in der Datenschutzerklärung dargelegt.
14. Anwendbares Recht und Streitbeilegung
14.1 Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht von Dänemark.
14.2 Die Parteien werden versuchen, Streitigkeiten gütlich durch Verhandlungen in gutem Glauben zu lösen.
14.3 Wenn eine Lösung nicht gefunden werden kann, werden Streitigkeiten zunächst der Mediation nach den Regeln des Dänischen Instituts für Schiedsgerichtsbarkeit (mediationsinstituttet.dk) zugewiesen.
14.4 Mediation hindert keine der Parteien daran, vorläufige rechtliche Mittel zu suchen, wie z.B. einstweilige Verfügungen, um ihre Rechte zu schützen.
14.5 Wenn die Mediation fehlschlägt, werden Streitigkeiten ausschließlich von den dänischen Gerichten entschieden.
Complir ApS
Flæsketorvet 68, 1, 1711, Kopenhagen, Dänemark
USt-IdNr.: DK 44942003
1. Vereinbarung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen umreißen die Bedingungen, unter denen Complir ApS seine Plattform und Dienstleistungen lizenziert.
Die vollständige Vereinbarung besteht aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allen zusätzlichen Vereinbarungen, die ausdrücklich zwischen den Parteien geschlossen werden. Die Vereinbarung wird bindend, sobald beide Parteien sie unterzeichnet oder anderweitig schriftlich bestätigt haben.
Wenn Sie die Plattform unter einer kostenlosen Lizenz nutzen, unterliegt Ihr Zugang und die Nutzung ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
In Fällen, in denen Konflikte auftreten oder Unklarheiten zwischen diesen Bedingungen und einer schriftlichen Vereinbarung bestehen, haben die Bedingungen der schriftlichen Vereinbarung Vorrang.
Alle spezifischen Bedingungen, die von Ihnen oder Ihrer Organisation angefordert werden, gelten nur, wenn Complir ApS ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Definitionen
Vereinbarung: Die Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer, wie in der schriftlichen Vereinbarung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegt.
Lizenzgeber: Complir ApS.
Lizenznehmer: Die rechtliche Einheit oder Organisation, die mit dem Lizenzgeber eine Vereinbarung zur Nutzung der Plattform eingeht.
Parteien: Der Lizenzgeber und der Lizenznehmer gemeinsam.
Benutzer: Personen, die vom Lizenznehmer autorisiert sind, auf die Plattform zuzugreifen und sie zu nutzen.
Plattform: Die Complir-Plattform, einschließlich KI-Tools, Dashboards, APIs und anderer verwandter Dienstleistungen.
Eingabe: Alle Daten, Dateien, Dokumente oder andere Inhalte, die vom Lizenznehmer oder Benutzern an die Plattform übermittelt oder hochgeladen werden.
Ausgabe: Ergebnisse, Erkenntnisse oder andere Inhalte, die von der Plattform basierend auf der Eingabe generiert werden.
Lizenzgebühr: Die laufende Zahlung, die der Lizenznehmer an den Lizenzgeber für den Zugang zur Plattform leistet.
Lizenzzeitraum: Der Zeitraum, in dem der Lizenznehmer den Zugang zur Plattform erworben hat, wie in der Vereinbarung festgelegt.
Nutzungsrechte: Die dem Lizenznehmer im Rahmen der Vereinbarung eingeräumten Rechte zur Nutzung der Plattform.
3. Nutzung der Plattform
3.1 Geltungsbereich der Nutzungsrechte
3.1.1 Mit Abschluss der Vereinbarung und Zahlung der Lizenzgebühr erwirbt der Lizenznehmer das nicht-exklusive, nicht übertragbare und widerrufbare Recht, die Plattform gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu nutzen.
3.1.2 Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die Nutzung der Plattform durch den Lizenznehmer zu überwachen, um die Einhaltung der Vereinbarung zu gewährleisten, einschließlich der Durchführung von Nutzungsprüfungen.
3.1.3 Benutzer dürfen die Plattform nur im Rahmen der Autorisierung durch den Lizenznehmer nutzen, innerhalb des Umfangs der Vereinbarung und ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Lizenznehmers.
3.1.4 Kostenloser Zugang zur Plattform ist, falls zutreffend, diesen Bedingungen und ist in dem vom Lizenzgeber definierten Umfang beschränkt.
3.2 Kompatibilität
3.2.1 Der Lizenznehmer ist verantwortlich dafür, dass er die geeignete Browsersoftware installiert hat, um auf die Plattform zuzugreifen und sie zu nutzen. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Leistung und Funktionalität der Plattform durch die Wahl der Browsersoftware und die Qualität der Internetverbindung beeinflusst werden kann.
3.3 Benutzerzugriff
3.3.1 Der Benutzerzugriff ist persönlich und nicht übertragbar. Jeder Benutzer muss seine eigenen einzigartigen Anmeldedaten verwenden, die nicht geteilt oder von jemand anderem verwendet werden dürfen.
3.3.2 Mit Abschluss der Vereinbarung erhält der Lizenznehmer eine Einladung zur Erstellung eines administrativen Benutzerkontos (der „Administrator“). Der Administrator hat die Möglichkeit, zusätzliche Benutzer innerhalb der vereinbarten Grenzen einzuladen.
3.3.3 Der Lizenznehmer ist verantwortlich dafür, dass nur autorisierte Benutzer Zugriff auf die Plattform haben, und verwaltet die Benutzerkonten, einschließlich des Entzugs des Zugriffs, wenn ein Benutzer ihn nicht mehr benötigt oder nicht mehr mit der Organisation des Lizenznehmers verbunden ist.
3.3.4 Der Lizenznehmer ist berechtigt, Benutzerkonten bis zur im Vertrag festgelegten Anzahl zu erstellen. Wenn zusätzliche Benutzerkonten über diese vereinbarte Grenze hinaus erforderlich sind, müssen die Parteien eine aktualisierte Vereinbarung aushandeln, die eine Anpassung der Lizenzgebühr beinhalten kann.
3.3.5 Die Lizenzgebühr basiert auf einem Festpreis und variiert nicht mit der Anzahl der Benutzer, sofern die Anzahl der Benutzerkonten innerhalb der vereinbarten Grenze bleibt. Das Erstellen von Benutzerkonten, die die vereinbarte Grenze erheblich überschreiten, ohne vorherige Genehmigung, kann dazu führen, dass der Lizenzgeber eine Überprüfung und ein aktualisiertes Gebührenmodell vorschlägt.
3.3.6 Der Lizenznehmer ist verantwortlich für die Überwachung der Anzahl aktiver Benutzerkonten und die Benachrichtigung des Lizenzgebers über etwaige Anpassungsbedarfe der vereinbarten Grenze.
3.4 Einhaltung der Nutzungsbedingungen
3.4.1 Der Lizenznehmer ist verantwortlich dafür, dass alle Benutzer über diese Nutzungsbedingungen informiert sind und ihnen entsprechen. Der Lizenznehmer muss notwendige Maßnahmen ergreifen, um etwaige Verstöße von Benutzern zu adressieren und zu korrigieren.
4. Lizenzgebühren
4.1 Zahlung
4.1.1 Die Lizenzgebühr, wie in der Vereinbarung angegeben, ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig, es sei denn, es ist anders in der Rechnung angegeben.
4.1.2 Verspätete Zahlungen können zur Aussetzung des Zugangs zur Plattform führen. Zinsen werden gemäß den geltenden Gesetzen, einschließlich der EU-Richtlinie über Zahlungsverzug (2011/7/EU), falls relevant, berechnet.
4.1.3 Versäumnis von Zahlungen in der festgelegten Frist stellt einen Vertragsbruch dar und berechtigt den Lizenznehmer nicht zu Rückzahlungsansprüchen.
4.2 Änderungen der Lizenzgebühren
4.2.1 Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die Lizenzgebühr mit mindestens 30 Tagen schriftlicher Vorankündigung vor dem nächsten Lizenzzeitraum anzupassen.
4.3 Kostenloser Zugang
4.3.1 Wenn der Lizenznehmer die Plattform unter einer kostenlosen Lizenz nutzt, kann der Lizenzgeber den Zugang jederzeit ohne vorherige Ankündigung kündigen.
4.3.2 Alle während des kostenlosen Zugangs übermittelten Daten sind nach Beendigung des Zugangs nicht mehr zugänglich, es sei denn, es wird in der Datenschutzerklärung anders angegeben.
5. Nutzungseinschränkungen
5.1 Rechte des Lizenzgebers
5.1.1 Der Lizenzgeber oder Dritte, von denen der Lizenzgeber Rechte erhält, halten alle geistigen Eigentumsrechte an der Plattform.
5.1.2 Der Lizenznehmer und Benutzer sind davon ausgeschlossen, den Quellcode der Plattform zu erhalten oder darauf zuzugreifen. Dies umfasst jede Form von Reverse Engineering, Decompiling oder Deobfuscating, ganz oder teilweise.
5.1.3 Der Lizenznehmer darf keinen Teil der Plattform ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers ändern, verteilen oder replizieren.
5.1.4 Der Lizenznehmer darf keine Sicherheitsmechanismen, die in der Plattform implementiert sind, verletzen.
5.1.5 Der Lizenznehmer ist ausgeschlossen von der Verwendung von Informationen oder Daten von der Plattform, um gegen den Lizenzgeber in konkurrierenden kommerziellen Aktivitäten vorzugehen.
5.2 Rechte Dritter und rechtliche Compliance
5.2.1 Der Lizenzgeber beansprucht nicht das Eigentum an Daten Dritter, die in die Plattform integriert sind, sofern zutreffend.
5.2.2 Der Lizenznehmer muss sicherstellen, dass alle Daten, Dokumente oder andere Inhalte, die an die Plattform übermittelt werden, den Rechten an geistigem Eigentum Dritter und geltenden Gesetzen entsprechen.
5.2.3 Der Lizenznehmer ist verantwortlich für die Entfernung von Material, das an die Plattform hochgeladen wird, das gegen die Rechte Dritter verstößt oder gegen Gesetze verstößt.
5.2.4 Wenn der Lizenzgeber illegales oder schädliches Material identifiziert, das vom Lizenznehmer übermittelt wurde, behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, ein solches Material zu entfernen oder vorübergehend den Zugang auszusetzen.
5.3 Verstoß gegen Nutzungseinschränkungen
5.3.1 Jede Verletzung dieser Einschränkungen durch den Lizenznehmer oder Benutzer wird als wesentlicher Vertragsbruch gewertet und kann zur sofortigen Kündigung des Zugangs zur Plattform führen.
6. Updates und Wartung
6.1 Kontinuierliche Entwicklung
6.1.1 Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Plattform kontinuierlicher Entwicklung unterliegt und dass Updates, Verbesserungen oder Änderungen nach Ermessen des Lizenzgebers ohne vorherige Ankündigung umgesetzt werden können. Solche Updates stellen keinen Vertragsbruch dar.
6.2 Zeitpunkt von Updates
6.2.1 Der Lizenzgeber wird versuchen, Updates in Perioden mit geringer Nutzung zu planen, wo dies möglich ist, und kann bei signifikanten Updates eine Mitteilung geben, um die Störungen für den Lizenznehmer zu minimieren.
6.3 Auswirkungen von Updates
6.3.1 Updates oder Änderungen können Funktionalitäten der Plattform verändern oder verbessern. Diese Änderungen berechtigen den Lizenznehmer nicht zur Kündigung der Vereinbarung oder zur Forderung von Entschädigungen für wahrgenommene Verluste oder Unannehmlichkeiten.
7. Unterstützung
7.1 Verfügbarkeit der Unterstützung
7.1.1 Der Lizenznehmer hat Anspruch auf Unterstützung per E-Mail unter support@complir.io oder telefonisch unter +45 30 28 64 60 während der regulären Geschäftszeiten des Lizenzgebers.
7.2 Antwortzeiten
7.2.1 Der Lizenzgeber bemüht sich, Anfragen zum Support zeitnah zu bearbeiten. Die Antwortzeiten können je nach Komplexität des Problems variieren. Wenn keine sofortige Unterstützung bereitgestellt werden kann, erhält der Lizenznehmer einen geschätzten Zeitrahmen für die Lösung.
7.3 Haftungsausschluss für Dienstleistungen
7.3.1 Die Plattform wird auf einer „wie sie ist“ Basis lizenziert, und während der Lizenzgeber die Plattform kontinuierlich überwacht, werden keine Garantien hinsichtlich der Abwesenheit von Fehlern, Unterbrechungen oder anderen Unannehmlichkeiten gegeben. Der Lizenzgeber ist nicht verantwortlich für Ungenauigkeiten, die aus externen Datenquellen stammen oder Änderungen an solchen Quellen.
8. Haftung
8.1 Der Lizenzgeber haftet nicht für indirekte oder Folgeschäden, einschließlich Einkommensverlust, Daten- oder Geschäftschancen.
8.2 Die Haftung des Lizenzgebers ist auf die Lizenzgebühren beschränkt, die der Lizenznehmer in den 12 Monaten vor der Forderung gezahlt hat.
9. Höhere Gewalt
9.1 Haftungsausschluss
9.1.1 Keine Partei ist für Verzögerungen oder die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Vereinbarung verantwortlich, außer für Zahlungsverpflichtungen, wenn diese Verzögerungen oder Nichterfüllungen durch Umstände verursacht werden, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen (Höhere Gewalt).
9.2 Definition von Höherer Gewalt
9.2.1 Höhere Gewalt umfasst, ist jedoch nicht beschränkt auf, Naturkatastrophen (z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Tornados), Pandemien, Kriege, Terrorismus, zivile Unruhen, Arbeitskämpfe (z.B. Streiks, Aussperrungen), Regierungsaktionen, Störungen der Telekommunikation oder Internetdienste, Cyberangriffe (z.B. Ransomware, Phishing, Angriffe auf Lieferketten) oder andere Ereignisse, die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung nicht vorhersehbar waren.
9.3 Milderungsbemühungen
9.3.1 Die betroffene Partei muss wirtschaftlich angemessene Bemühungen unternehmen, um die Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt zu mildern und die Leistung so schnell wie möglich wieder aufzunehmen.
9.4 Andauernde Höhere Gewalt
9.4.1 Wenn das Ereignis höherer Gewalt die wesentliche Erfüllung der Vereinbarung für mehr als 30 Tage verhindert, kann jede Partei die Vereinbarung mit schriftlicher Mitteilung kündigen, ohne für Schäden haftbar gemacht zu werden.
10. Laufzeit und Kündigung
10.1 Die Vereinbarung bleibt für den festgelegten Lizenzzeitraum in Kraft und erneuert sich automatisch, es sei denn, eine der Parteien kündigt mit mindestens 30 Tagen schriftlicher Ankündigung vor der Erneuerung.
10.2 Der Lizenzgeber kann die Vereinbarung sofort kündigen, wenn der Lizenznehmer diese Bedingungen wesentlich verletzt, einschließlich unbefugter Nutzung der Plattform, Nichtzahlung oder Nichteinhaltung.
10.3 Jede Partei kann die Vereinbarung ohne Grund mit 30 Tagen schriftlicher Ankündigung vor Ablauf des Lizenzzeitraums kündigen.
10.4 Kündigungsmitteilungen müssen schriftlich an support@complir.io gesendet werden.
11. Rechte
11.1 Übertragung
11.1.1 Die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht an Dritte übertragen werden. Der Lizenzgeber kann jedoch seine Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit einer Unternehmensumstrukturierung, Fusion oder ähnlichem Ereignis ohne Zustimmung des Lizenznehmers übertragen, sofern dies den geltenden dänischen Gesetzen entspricht. Der Lizenzgeber wird den Lizenznehmer über solche Übertragungen informieren.
11.2 Eigentum an Daten und Ausgaben
11.2.1 Der Lizenzgeber beansprucht kein Eigentum an Eingaben oder Ausgaben, die vom Lizenznehmer über die Plattform eingegeben oder generiert werden.
11.2.2 Der Lizenzgeber kann anonymisierte und aggregierte Eingaben und Ausgaben für Analysen, Produktverbesserungen oder Forschungszwecke verwenden, sofern solche Nutzungen den Lizenznehmer, seine Benutzer oder eine Einzelperson nicht identifizieren.
11.2.3 Der Zugriff des Lizenzgebers auf Eingaben und Ausgaben ist auf Zwecke beschränkt, die für Support, Wartung, Sicherheit oder Produktverbesserung erforderlich sind. Ein solcher Zugriff wird auf autorisierte Mitarbeiter oder Auftragnehmer beschränkt und vertraulich behandelt.
11.3 Geistiges Eigentum
11.3.1 Alle geistigen Eigentumsrechte an der Plattform, einschließlich Software, Design und Funktionen, gehören dem Lizenzgeber oder seinen Lizenzgebern.
11.3.2 Dem Lizenznehmer wird eine nicht-exklusive, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Plattform gemäß der Vereinbarung gewährt. Der Lizenznehmer darf die Plattform nicht modifizieren, reverse-engineeren oder abgeleitete Werke auf Basis der Plattform ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers erstellen.
12. Änderung der Nutzungsbedingungen
12.1 Der Lizenzgeber kann diese Bedingungen jederzeit ändern. Änderungen treten 30 Tage nach Mitteilung in Kraft, sofern nicht anders angegeben.
12.2 Wenn der Lizenznehmer den Änderungen widerspricht, muss er den Lizenzgeber innerhalb von 14 Tagen schriftlich informieren. Das Versäumnis, zu widersprechen, bedeutet die Akzeptanz der Änderungen.
12.3 Wenn der Lizenznehmer widerspricht, kann der Lizenzgeber die Vereinbarung mit einer Mitteilung gemäß Abschnitt 10 kündigen.
13. Datenverarbeitung
13.1 Der Lizenzgeber verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den EU-Datenschutzgesetzen, einschließlich der DSGVO.
13.2 Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, um die Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu erfüllen, wie zum Beispiel den Zugang zur Plattform und verwandte Dienstleistungen bereitzustellen.
13.3 Der Lizenzgeber kann Drittanbieter verwenden, die durch Vereinbarungen verpflichtet sind, die DSGVO einzuhalten.
13.4 Der Lizenznehmer hat Rechte gemäß der DSGVO, einschließlich Zugang, Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten, wie in der Datenschutzerklärung dargelegt.
14. Anwendbares Recht und Streitbeilegung
14.1 Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht von Dänemark.
14.2 Die Parteien werden versuchen, Streitigkeiten gütlich durch Verhandlungen in gutem Glauben zu lösen.
14.3 Wenn eine Lösung nicht gefunden werden kann, werden Streitigkeiten zunächst der Mediation nach den Regeln des Dänischen Instituts für Schiedsgerichtsbarkeit (mediationsinstituttet.dk) zugewiesen.
14.4 Mediation hindert keine der Parteien daran, vorläufige rechtliche Mittel zu suchen, wie z.B. einstweilige Verfügungen, um ihre Rechte zu schützen.
14.5 Wenn die Mediation fehlschlägt, werden Streitigkeiten ausschließlich von den dänischen Gerichten entschieden.
Complir ApS
Flæsketorvet 68, 1, 1711, Kopenhagen, Dänemark
USt-IdNr.: DK 44942003
1. Vereinbarung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen umreißen die Bedingungen, unter denen Complir ApS seine Plattform und Dienstleistungen lizenziert.
Die vollständige Vereinbarung besteht aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allen zusätzlichen Vereinbarungen, die ausdrücklich zwischen den Parteien geschlossen werden. Die Vereinbarung wird bindend, sobald beide Parteien sie unterzeichnet oder anderweitig schriftlich bestätigt haben.
Wenn Sie die Plattform unter einer kostenlosen Lizenz nutzen, unterliegt Ihr Zugang und die Nutzung ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
In Fällen, in denen Konflikte auftreten oder Unklarheiten zwischen diesen Bedingungen und einer schriftlichen Vereinbarung bestehen, haben die Bedingungen der schriftlichen Vereinbarung Vorrang.
Alle spezifischen Bedingungen, die von Ihnen oder Ihrer Organisation angefordert werden, gelten nur, wenn Complir ApS ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Definitionen
Vereinbarung: Die Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer, wie in der schriftlichen Vereinbarung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegt.
Lizenzgeber: Complir ApS.
Lizenznehmer: Die rechtliche Einheit oder Organisation, die mit dem Lizenzgeber eine Vereinbarung zur Nutzung der Plattform eingeht.
Parteien: Der Lizenzgeber und der Lizenznehmer gemeinsam.
Benutzer: Personen, die vom Lizenznehmer autorisiert sind, auf die Plattform zuzugreifen und sie zu nutzen.
Plattform: Die Complir-Plattform, einschließlich KI-Tools, Dashboards, APIs und anderer verwandter Dienstleistungen.
Eingabe: Alle Daten, Dateien, Dokumente oder andere Inhalte, die vom Lizenznehmer oder Benutzern an die Plattform übermittelt oder hochgeladen werden.
Ausgabe: Ergebnisse, Erkenntnisse oder andere Inhalte, die von der Plattform basierend auf der Eingabe generiert werden.
Lizenzgebühr: Die laufende Zahlung, die der Lizenznehmer an den Lizenzgeber für den Zugang zur Plattform leistet.
Lizenzzeitraum: Der Zeitraum, in dem der Lizenznehmer den Zugang zur Plattform erworben hat, wie in der Vereinbarung festgelegt.
Nutzungsrechte: Die dem Lizenznehmer im Rahmen der Vereinbarung eingeräumten Rechte zur Nutzung der Plattform.
3. Nutzung der Plattform
3.1 Geltungsbereich der Nutzungsrechte
3.1.1 Mit Abschluss der Vereinbarung und Zahlung der Lizenzgebühr erwirbt der Lizenznehmer das nicht-exklusive, nicht übertragbare und widerrufbare Recht, die Plattform gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu nutzen.
3.1.2 Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die Nutzung der Plattform durch den Lizenznehmer zu überwachen, um die Einhaltung der Vereinbarung zu gewährleisten, einschließlich der Durchführung von Nutzungsprüfungen.
3.1.3 Benutzer dürfen die Plattform nur im Rahmen der Autorisierung durch den Lizenznehmer nutzen, innerhalb des Umfangs der Vereinbarung und ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Lizenznehmers.
3.1.4 Kostenloser Zugang zur Plattform ist, falls zutreffend, diesen Bedingungen und ist in dem vom Lizenzgeber definierten Umfang beschränkt.
3.2 Kompatibilität
3.2.1 Der Lizenznehmer ist verantwortlich dafür, dass er die geeignete Browsersoftware installiert hat, um auf die Plattform zuzugreifen und sie zu nutzen. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Leistung und Funktionalität der Plattform durch die Wahl der Browsersoftware und die Qualität der Internetverbindung beeinflusst werden kann.
3.3 Benutzerzugriff
3.3.1 Der Benutzerzugriff ist persönlich und nicht übertragbar. Jeder Benutzer muss seine eigenen einzigartigen Anmeldedaten verwenden, die nicht geteilt oder von jemand anderem verwendet werden dürfen.
3.3.2 Mit Abschluss der Vereinbarung erhält der Lizenznehmer eine Einladung zur Erstellung eines administrativen Benutzerkontos (der „Administrator“). Der Administrator hat die Möglichkeit, zusätzliche Benutzer innerhalb der vereinbarten Grenzen einzuladen.
3.3.3 Der Lizenznehmer ist verantwortlich dafür, dass nur autorisierte Benutzer Zugriff auf die Plattform haben, und verwaltet die Benutzerkonten, einschließlich des Entzugs des Zugriffs, wenn ein Benutzer ihn nicht mehr benötigt oder nicht mehr mit der Organisation des Lizenznehmers verbunden ist.
3.3.4 Der Lizenznehmer ist berechtigt, Benutzerkonten bis zur im Vertrag festgelegten Anzahl zu erstellen. Wenn zusätzliche Benutzerkonten über diese vereinbarte Grenze hinaus erforderlich sind, müssen die Parteien eine aktualisierte Vereinbarung aushandeln, die eine Anpassung der Lizenzgebühr beinhalten kann.
3.3.5 Die Lizenzgebühr basiert auf einem Festpreis und variiert nicht mit der Anzahl der Benutzer, sofern die Anzahl der Benutzerkonten innerhalb der vereinbarten Grenze bleibt. Das Erstellen von Benutzerkonten, die die vereinbarte Grenze erheblich überschreiten, ohne vorherige Genehmigung, kann dazu führen, dass der Lizenzgeber eine Überprüfung und ein aktualisiertes Gebührenmodell vorschlägt.
3.3.6 Der Lizenznehmer ist verantwortlich für die Überwachung der Anzahl aktiver Benutzerkonten und die Benachrichtigung des Lizenzgebers über etwaige Anpassungsbedarfe der vereinbarten Grenze.
3.4 Einhaltung der Nutzungsbedingungen
3.4.1 Der Lizenznehmer ist verantwortlich dafür, dass alle Benutzer über diese Nutzungsbedingungen informiert sind und ihnen entsprechen. Der Lizenznehmer muss notwendige Maßnahmen ergreifen, um etwaige Verstöße von Benutzern zu adressieren und zu korrigieren.
4. Lizenzgebühren
4.1 Zahlung
4.1.1 Die Lizenzgebühr, wie in der Vereinbarung angegeben, ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig, es sei denn, es ist anders in der Rechnung angegeben.
4.1.2 Verspätete Zahlungen können zur Aussetzung des Zugangs zur Plattform führen. Zinsen werden gemäß den geltenden Gesetzen, einschließlich der EU-Richtlinie über Zahlungsverzug (2011/7/EU), falls relevant, berechnet.
4.1.3 Versäumnis von Zahlungen in der festgelegten Frist stellt einen Vertragsbruch dar und berechtigt den Lizenznehmer nicht zu Rückzahlungsansprüchen.
4.2 Änderungen der Lizenzgebühren
4.2.1 Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die Lizenzgebühr mit mindestens 30 Tagen schriftlicher Vorankündigung vor dem nächsten Lizenzzeitraum anzupassen.
4.3 Kostenloser Zugang
4.3.1 Wenn der Lizenznehmer die Plattform unter einer kostenlosen Lizenz nutzt, kann der Lizenzgeber den Zugang jederzeit ohne vorherige Ankündigung kündigen.
4.3.2 Alle während des kostenlosen Zugangs übermittelten Daten sind nach Beendigung des Zugangs nicht mehr zugänglich, es sei denn, es wird in der Datenschutzerklärung anders angegeben.
5. Nutzungseinschränkungen
5.1 Rechte des Lizenzgebers
5.1.1 Der Lizenzgeber oder Dritte, von denen der Lizenzgeber Rechte erhält, halten alle geistigen Eigentumsrechte an der Plattform.
5.1.2 Der Lizenznehmer und Benutzer sind davon ausgeschlossen, den Quellcode der Plattform zu erhalten oder darauf zuzugreifen. Dies umfasst jede Form von Reverse Engineering, Decompiling oder Deobfuscating, ganz oder teilweise.
5.1.3 Der Lizenznehmer darf keinen Teil der Plattform ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers ändern, verteilen oder replizieren.
5.1.4 Der Lizenznehmer darf keine Sicherheitsmechanismen, die in der Plattform implementiert sind, verletzen.
5.1.5 Der Lizenznehmer ist ausgeschlossen von der Verwendung von Informationen oder Daten von der Plattform, um gegen den Lizenzgeber in konkurrierenden kommerziellen Aktivitäten vorzugehen.
5.2 Rechte Dritter und rechtliche Compliance
5.2.1 Der Lizenzgeber beansprucht nicht das Eigentum an Daten Dritter, die in die Plattform integriert sind, sofern zutreffend.
5.2.2 Der Lizenznehmer muss sicherstellen, dass alle Daten, Dokumente oder andere Inhalte, die an die Plattform übermittelt werden, den Rechten an geistigem Eigentum Dritter und geltenden Gesetzen entsprechen.
5.2.3 Der Lizenznehmer ist verantwortlich für die Entfernung von Material, das an die Plattform hochgeladen wird, das gegen die Rechte Dritter verstößt oder gegen Gesetze verstößt.
5.2.4 Wenn der Lizenzgeber illegales oder schädliches Material identifiziert, das vom Lizenznehmer übermittelt wurde, behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, ein solches Material zu entfernen oder vorübergehend den Zugang auszusetzen.
5.3 Verstoß gegen Nutzungseinschränkungen
5.3.1 Jede Verletzung dieser Einschränkungen durch den Lizenznehmer oder Benutzer wird als wesentlicher Vertragsbruch gewertet und kann zur sofortigen Kündigung des Zugangs zur Plattform führen.
6. Updates und Wartung
6.1 Kontinuierliche Entwicklung
6.1.1 Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Plattform kontinuierlicher Entwicklung unterliegt und dass Updates, Verbesserungen oder Änderungen nach Ermessen des Lizenzgebers ohne vorherige Ankündigung umgesetzt werden können. Solche Updates stellen keinen Vertragsbruch dar.
6.2 Zeitpunkt von Updates
6.2.1 Der Lizenzgeber wird versuchen, Updates in Perioden mit geringer Nutzung zu planen, wo dies möglich ist, und kann bei signifikanten Updates eine Mitteilung geben, um die Störungen für den Lizenznehmer zu minimieren.
6.3 Auswirkungen von Updates
6.3.1 Updates oder Änderungen können Funktionalitäten der Plattform verändern oder verbessern. Diese Änderungen berechtigen den Lizenznehmer nicht zur Kündigung der Vereinbarung oder zur Forderung von Entschädigungen für wahrgenommene Verluste oder Unannehmlichkeiten.
7. Unterstützung
7.1 Verfügbarkeit der Unterstützung
7.1.1 Der Lizenznehmer hat Anspruch auf Unterstützung per E-Mail unter support@complir.io oder telefonisch unter +45 30 28 64 60 während der regulären Geschäftszeiten des Lizenzgebers.
7.2 Antwortzeiten
7.2.1 Der Lizenzgeber bemüht sich, Anfragen zum Support zeitnah zu bearbeiten. Die Antwortzeiten können je nach Komplexität des Problems variieren. Wenn keine sofortige Unterstützung bereitgestellt werden kann, erhält der Lizenznehmer einen geschätzten Zeitrahmen für die Lösung.
7.3 Haftungsausschluss für Dienstleistungen
7.3.1 Die Plattform wird auf einer „wie sie ist“ Basis lizenziert, und während der Lizenzgeber die Plattform kontinuierlich überwacht, werden keine Garantien hinsichtlich der Abwesenheit von Fehlern, Unterbrechungen oder anderen Unannehmlichkeiten gegeben. Der Lizenzgeber ist nicht verantwortlich für Ungenauigkeiten, die aus externen Datenquellen stammen oder Änderungen an solchen Quellen.
8. Haftung
8.1 Der Lizenzgeber haftet nicht für indirekte oder Folgeschäden, einschließlich Einkommensverlust, Daten- oder Geschäftschancen.
8.2 Die Haftung des Lizenzgebers ist auf die Lizenzgebühren beschränkt, die der Lizenznehmer in den 12 Monaten vor der Forderung gezahlt hat.
9. Höhere Gewalt
9.1 Haftungsausschluss
9.1.1 Keine Partei ist für Verzögerungen oder die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Vereinbarung verantwortlich, außer für Zahlungsverpflichtungen, wenn diese Verzögerungen oder Nichterfüllungen durch Umstände verursacht werden, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen (Höhere Gewalt).
9.2 Definition von Höherer Gewalt
9.2.1 Höhere Gewalt umfasst, ist jedoch nicht beschränkt auf, Naturkatastrophen (z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Tornados), Pandemien, Kriege, Terrorismus, zivile Unruhen, Arbeitskämpfe (z.B. Streiks, Aussperrungen), Regierungsaktionen, Störungen der Telekommunikation oder Internetdienste, Cyberangriffe (z.B. Ransomware, Phishing, Angriffe auf Lieferketten) oder andere Ereignisse, die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung nicht vorhersehbar waren.
9.3 Milderungsbemühungen
9.3.1 Die betroffene Partei muss wirtschaftlich angemessene Bemühungen unternehmen, um die Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt zu mildern und die Leistung so schnell wie möglich wieder aufzunehmen.
9.4 Andauernde Höhere Gewalt
9.4.1 Wenn das Ereignis höherer Gewalt die wesentliche Erfüllung der Vereinbarung für mehr als 30 Tage verhindert, kann jede Partei die Vereinbarung mit schriftlicher Mitteilung kündigen, ohne für Schäden haftbar gemacht zu werden.
10. Laufzeit und Kündigung
10.1 Die Vereinbarung bleibt für den festgelegten Lizenzzeitraum in Kraft und erneuert sich automatisch, es sei denn, eine der Parteien kündigt mit mindestens 30 Tagen schriftlicher Ankündigung vor der Erneuerung.
10.2 Der Lizenzgeber kann die Vereinbarung sofort kündigen, wenn der Lizenznehmer diese Bedingungen wesentlich verletzt, einschließlich unbefugter Nutzung der Plattform, Nichtzahlung oder Nichteinhaltung.
10.3 Jede Partei kann die Vereinbarung ohne Grund mit 30 Tagen schriftlicher Ankündigung vor Ablauf des Lizenzzeitraums kündigen.
10.4 Kündigungsmitteilungen müssen schriftlich an support@complir.io gesendet werden.
11. Rechte
11.1 Übertragung
11.1.1 Die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht an Dritte übertragen werden. Der Lizenzgeber kann jedoch seine Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit einer Unternehmensumstrukturierung, Fusion oder ähnlichem Ereignis ohne Zustimmung des Lizenznehmers übertragen, sofern dies den geltenden dänischen Gesetzen entspricht. Der Lizenzgeber wird den Lizenznehmer über solche Übertragungen informieren.
11.2 Eigentum an Daten und Ausgaben
11.2.1 Der Lizenzgeber beansprucht kein Eigentum an Eingaben oder Ausgaben, die vom Lizenznehmer über die Plattform eingegeben oder generiert werden.
11.2.2 Der Lizenzgeber kann anonymisierte und aggregierte Eingaben und Ausgaben für Analysen, Produktverbesserungen oder Forschungszwecke verwenden, sofern solche Nutzungen den Lizenznehmer, seine Benutzer oder eine Einzelperson nicht identifizieren.
11.2.3 Der Zugriff des Lizenzgebers auf Eingaben und Ausgaben ist auf Zwecke beschränkt, die für Support, Wartung, Sicherheit oder Produktverbesserung erforderlich sind. Ein solcher Zugriff wird auf autorisierte Mitarbeiter oder Auftragnehmer beschränkt und vertraulich behandelt.
11.3 Geistiges Eigentum
11.3.1 Alle geistigen Eigentumsrechte an der Plattform, einschließlich Software, Design und Funktionen, gehören dem Lizenzgeber oder seinen Lizenzgebern.
11.3.2 Dem Lizenznehmer wird eine nicht-exklusive, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Plattform gemäß der Vereinbarung gewährt. Der Lizenznehmer darf die Plattform nicht modifizieren, reverse-engineeren oder abgeleitete Werke auf Basis der Plattform ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers erstellen.
12. Änderung der Nutzungsbedingungen
12.1 Der Lizenzgeber kann diese Bedingungen jederzeit ändern. Änderungen treten 30 Tage nach Mitteilung in Kraft, sofern nicht anders angegeben.
12.2 Wenn der Lizenznehmer den Änderungen widerspricht, muss er den Lizenzgeber innerhalb von 14 Tagen schriftlich informieren. Das Versäumnis, zu widersprechen, bedeutet die Akzeptanz der Änderungen.
12.3 Wenn der Lizenznehmer widerspricht, kann der Lizenzgeber die Vereinbarung mit einer Mitteilung gemäß Abschnitt 10 kündigen.
13. Datenverarbeitung
13.1 Der Lizenzgeber verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den EU-Datenschutzgesetzen, einschließlich der DSGVO.
13.2 Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, um die Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu erfüllen, wie zum Beispiel den Zugang zur Plattform und verwandte Dienstleistungen bereitzustellen.
13.3 Der Lizenzgeber kann Drittanbieter verwenden, die durch Vereinbarungen verpflichtet sind, die DSGVO einzuhalten.
13.4 Der Lizenznehmer hat Rechte gemäß der DSGVO, einschließlich Zugang, Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten, wie in der Datenschutzerklärung dargelegt.
14. Anwendbares Recht und Streitbeilegung
14.1 Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht von Dänemark.
14.2 Die Parteien werden versuchen, Streitigkeiten gütlich durch Verhandlungen in gutem Glauben zu lösen.
14.3 Wenn eine Lösung nicht gefunden werden kann, werden Streitigkeiten zunächst der Mediation nach den Regeln des Dänischen Instituts für Schiedsgerichtsbarkeit (mediationsinstituttet.dk) zugewiesen.
14.4 Mediation hindert keine der Parteien daran, vorläufige rechtliche Mittel zu suchen, wie z.B. einstweilige Verfügungen, um ihre Rechte zu schützen.
14.5 Wenn die Mediation fehlschlägt, werden Streitigkeiten ausschließlich von den dänischen Gerichten entschieden.
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